Offene StelleZuerst gesehen: 13.10.2026
zwei nebenamtliche Richterinnen/Richter
Über diese Stelle
Strafgericht Schwyz | Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2028 Als Richterin oder Richter wählbar sind in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigte Personen (§ 34 Abs. 1 Justizgesetz, JG). Sie müssen unabhängig und unvoreingenommen sein (vgl. Art. 30 Abs. 1 …
Hier steht nur ein Auszug. Aufgaben, Anforderungen und Bewerbung finden Sie im Inserat des Arbeitgebers.
Originalinserat ↗Weitere Angaben
Beruf (regelbasierte Zuordnung): Recht, Soziales und Kultur · judge
Anstellungsart: Befristet